D. Am 16. Juli 2013 meldete sich der Beschwerdeführer wegen „wiederkehrende[r] Depressionen“ erneut bei der Vorinstanz zum Leistungsbezug an (IV-act. 34). Inzwischen war er vom 26. April 2011 bis Ende März 2012 teilzeitlich in einem Call-Center im Bereich Weinverkauf tätig gewesen, welches ihm schliesslich mangels passender Projekte die Stelle gekündigt hatte (IV-act. 46). Der Beschwerdeführer zeigte sich erneut interessiert an beruflicher Eingliederung, er könne es “probieren mit ca. 40/50%“ (IV-act. 47, S. 4).