Ohne die rauchende Kundschaft sei der Umsatz total eingebrochen. Der Beschwerdeführer zeigte sich interessiert an Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung (IV-act. 13). C. Nach weiteren Abklärungen zum Gesundheitszustand gewährte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer gemäss Mitteilung vom 12. Juli 2010 Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche (IV-act. 23). Aus dem Eingliederungsbericht vom April 2011 ergibt sich, dass der Beschwerdeführer bemüht sei, eine für ihn passende Stelle zu finden, er habe auf eige-