B. Die Vorinstanz holte hierauf einen Arztbericht beim Hausarzt Dr. C___ ein, welcher angab: „Das Hauptproblem ist die Anpassungsstörung mit Angst und Depression, die meiste Arbeitsunfähigkeit ist dadurch bedingt“ (IV-act. 12, S. 4). Beim Assessmentgespräch vom 12. Mai 2010 berichtete der Beschwerdeführer, er sei zuletzt selbständig als Gastronom erwerbstätig gewesen, habe seine Erwerbstätigkeit nach dem Entzug des Wirtepatents durch die Gewerbepolizei gegen seine Raucherbeiz aber per 31. August 2009 aufgegeben. Ohne die rauchende Kundschaft sei der Umsatz total eingebrochen.