a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung vom 04.03.2016 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei mindestens eine halbe Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventuell sei ein Beweisverfahren durchzuführen und ein psychiatrisches Gerichtsgutachten in Auftrag zu geben. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt