Diese Einschätzung wurde allerdings nicht näher begründet, indem nur darauf hingewiesen wurde, dass es für eine rheumatologische Erkrankung bis auf den MRI-Befund keine Hinweise gebe, letzterer aber mit den Symptomen des Versicherten in keiner Weise korreliere. Das Kantonsspital St. Gallen, das den Morbus Dupuytren im Bericht vom 4. Juni 2014 erstmals explizit erwähnte, gab seinerseits keine Einschätzung zu dessen Kausalität ab.