4.1, 8C_13/2016 vom 13. Mai 2016 Erw. 4.2). Hinsichtlich der Kausalität der Dupuytren-Beschwerden bezieht sie sich jedoch hauptsächlich auf die zuvor vom Spital Heiden am 20. Februar 2014 abgegebene Einschätzung, wonach ein Zusammenhang der Sehnenscheidenentzündung - eine andere Bezeichnung für den Morbus Dupuytren - mit dem Unfall vom 26. März 2013 (nur) möglich sei. Diese Einschätzung wurde allerdings nicht näher begründet, indem nur darauf hingewiesen wurde, dass es für eine rheumatologische Erkrankung bis auf den MRI-Befund keine Hinweise gebe, letzterer aber mit den Symptomen des Versicherten in keiner Weise korreliere.