Betreffend Hitzeverletzung bestünden keine Hinweise auf eine Verletzung sehr tiefliegender Strukturen wie des Knochens, der hohlhandwärts einen enormen Puffer bilde. Dass nach Angaben des Versicherten in der Einsprache eine Arbeitsunfähigkeit nicht wegen der Knoten in der Hohlhand, sondern wegen der Schmerzen im Bereich der Verletzung attestiert worden sei, sei heute nicht mehr nachvollziehbar. Für diese Sichtweise sprächen die MRI- Befunde, die langjährige körperliche Belastung als Schweisser, der gehäuft mit dem ebenfalls diagnostizierten Diabetes mellitus auftretende Dupuytren, die gesamte Anamnese und der zeitliche Verlauf.