Ausserdem liess der Versicherte der Suva durch seine damalige Rechtsschutzversicherung eine Literaturstudie seines Hausarztes mit Beiträgen in englischer Sprache aus den Jahren 1978, 1982 und 1990 zusenden (Suva-act. 86). Mit Schreiben vom 22. September 2014 (Suva-act. 90) meinte er gegenüber letzterer, dass bei jeder grösseren Belastung Schmerzen an der beim Unfall verletzten Stelle aufträten. Obwohl die Ultraschalltherapie beim Hausarzt bisher wirkungslos geblieben sei, habe er bisher von einer weiteren Operation abgesehen.