B.3 Mit Schreiben vom 28. August 2014 (Suva-act. 81) teilte der Versicherte mit, dass vor dem Unfall keine Knoten bestanden hätten, weshalb diese eine Unfallfolge seien. Die Diagnose eines Dupuytren könne er nicht akzeptieren, da dieser in der Familie noch nie aufgetreten sei. Ausserdem müsste diese Krankheit bei ihm als Rechtshänder auf der rechten und nicht auf der linken Seite aufgetreten sein.