A.9 Mit Aktennotiz vom 5. März 2014 (Suva-act. 69) verneinte Kreisärztin D___ einen überwiegend wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen den Problemen an der Beugesehne des Dig. III links und dem Unfall, der Probleme an der Strecksehne des Dig. II links bewirkt habe. Nach einer weiteren Aktennotiz der Suva vom 10. April 2014 (Suva-act. 71) mit gleichlautenden Schlussfolgerungen verneinte diese mit Schreiben vom 25. April 2014 (Suva-act. 72) gegenüber dem Versicherten eine Leistungspflicht für die Beschwerden am linken Mittelfinger.