Der Gutachter hat sich zudem für seine Beurteilung nicht nur auf seine eigene persönliche Untersuchung des Beschwerdeführers, sondern auch auf sämtliche IV-Akten mit den dort enthaltenen medizinischen Verlaufsberichten abgestützt. Das Gutachten basiert auf einer umfassenden Würdigung der vorhandenen medizinischen und nicht-medizinischen Unterlagen und kombiniert diese mit einer zusätzlichen persönlichen Untersuchung in demjenigen zeitlichen Rahmen, den der Gutachter im konkreten Fall für erforderlich hielt.