c. Der Beschwerdeführer hält es jedoch für ungenügend, wenn die medizinischtheoretische Arbeitsfähigkeitseinschätzung aus einer lediglich 75 Minuten dauernden Begutachtung resultiere. Dem ist entgegenzuhalten, dass selbst aus einer relativ kurzen Dauer der psychiatrischen Exploration nicht zum Vornherein auf eine Sorgfaltswidrigkeit des Gutachters geschlossen werden kann. Für den Aussagegehalt eines medizinischen Berichts kommt es nämlich nicht in erster Linie auf die Dauer der Untersuchung an. Massgeblich ist vielmehr, ob der Bericht inhaltlich vollständig und im Ergebnis schlüssig ist.