D. Vom 17. Januar bis 11. Februar 2011 fand ein ambulanter Rehabilitationsaufenthalt in der Klinik Teufen statt, welcher gemäss Bericht vom 25. Februar 2011 (IV-act. 25; S. 2) zur Sicherstellung einer sinnvollen Tagesstruktur, Stabilisierung der Stimmungslage sowie zur Besserung der Schlafstörungen beitragen konnte. Es wurde die Weiterführung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Einzelgespräche empfohlen. Im September 2011 informierte jedoch der Beschwerdeführer die Vorinstanz, er wolle die Psychotherapie nicht mehr fortführen, da er das ständige Thematisieren des Unfalls nicht mehr ertrage (IV-act. 34).