Seite 2 Verarbeitung des Unfalltraumas als notwendig erachet (act. 9.1., S. 15, 24 und 28). Der Beschwerdeführer begab sich ab Mitte Mai 2010 zu Dr. D___ in Behandlung, der eine Gesprächstherapie einleitete (IV-act. 11, S. 14 f.). Vom 15. September bis 13. Oktober 2010 weilte der Beschwerdeführer zudem in der Rehaklinik Bellikon mit dem Ziel, einerseits eine Funktionsverbesserung der rechten Hand zu erreichen und andererseits die psychische Unfallverarbeitung im Hinblick auf eine spätere berufliche Reintegration zu fördern.