B. Im Austrittsbericht des KSSG vom 10. Mai 2010 berichteten die behandelnden Ärzte von einer sich postoperativ grundsätzlich positiv entwickelnden Situation. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer Probleme hinsichtlich der psychischen Unfallverarbeitung äusserte und es wurde unter Beizug des psychosomatischen Dienstes eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Es wurde dringend weitere ambulante psychologische Betreuung empfohlen (act. 9.1, S. 31).