_ ist mangels Verletzungsfolgen an der betroffenen Stelle davon auszugehen, dass der Unfall nicht geeignet war, eine Diskushernie zu verursachen. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass sich die SUVA auf die richterliche Vermutung abstützt, wonach eine traumatische Verschlimmerung eines klinisch stummen degenerativen Vorzustandes an der Wirbelsäule in der Regel nach sechs bis neun Monaten, spätestens aber nach einem Jahr als abgeschlossen zu betrachten ist, und per 1. Juni 2016 ihre Leistungen einstellte.