F___ vom 6. August 2015 über die Erstbehandlung vom 1. Juni 2015 wurde der Rücken lediglich unter dem Titel „Angaben des Versicherten“ erwähnt und zwar in einer Klammerbemerkung. Im objektiven Befund wurden nur das Röntgen des Ellbogens und Ringfingers aufgeführt. Unter dem Titel „Diagnose“ sowie „Therapie“ wurde auf das MRI vom 6. Juli 2015 sowie eine geplante Operation vom 11. August 2015 hingewiesen.62 Aufgrund des Gesagten erscheint fraglich, ob der Rücken bereits anlässlich des ersten Arzttermins vom 1. Juni 2015 bei Dr. med. F___ ein Thema war.