Aufgrund der vorliegenden Unterlagen sei es nicht möglich, dass der Sturz vom 26. Mai 2015 zu einer richtunggebenden Verschlimmerung einer vorbestehenden Diskushernie LWK4/5 geführt habe. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der erwähnte Sturz zu einer vorübergehenden Verschlimmerung eines Vorzustandes geführt habe während 6 Wochen.