3.1.16 Dr. med. E___ kam in der chirurgischen Beurteilung vom 16. März 2017 zum Schluss, dass sich der Beschwerdeführer am 26. Mai 2015 eine Prellung der Lendenwirbelsäule zugezogen habe. Eine Prellung verheile folgenlos innerhalb 6 Wochen nach Trauma. Die danach diagnostizierte Diskushernie LWK4/5 sei mit Sicherheit nicht durch den Sturz vom 26. Mai 2015 verursacht worden, da das MRI vom 6. Juli 2015 keine Hinweise für ein stattgehabtes Trauma zeige. Das MRI dokumentiere degenerative Segmentveränderungen LWK4/5 in Form einer Osteochondrose als Vorzustand.