Dementsprechend sei es aufgrund der leichten Kontusion mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nur zu einer vorübergehenden – und nicht richtungsgebenden – Verschlimmerung ohne strukturelle Schädigung knöcherner, ligamentärer oder diskoligamentärer Strukturen gekommen. Der Status quo sine sei entsprechend den Richtlinien Reintegrationsleitfaden Unfall des Schweizerischen Versicherungsverbandes und allgemein gültigen medizinischen Erfahrungswerten spätestens sechs Wochen nach dem Unfallereignis eingetreten.