fest, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass es infolge des Unfallereignisses allenfalls zu einer leichten Kontusion der verschleissbedingt vorgeschädigten Lendenwirbelsäule gekommen sei, die sich bildgebend 5 Wochen nach dem Unfallereignis nicht mehr auf den Kernspintomografiebildern darstelle. Dementsprechend sei es aufgrund der leichten Kontusion mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nur zu einer vorübergehenden – und nicht richtungsgebenden – Verschlimmerung ohne strukturelle Schädigung knöcherner, ligamentärer oder diskoligamentärer Strukturen gekommen.