3.1.8 In der ärztlichen Beurteilung vom 26. November 2015 stellte Dr. med. D___ fest, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass es infolge des Unfallereignisses allenfalls zu einer leichten Kontusion der verschleissbedingt vorgeschädigten Lendenwirbelsäule gekommen sei, die sich bildgebend 5 Wochen nach dem Unfallereignis nicht mehr auf den Kernspintomografiebildern darstelle.