3.1.5 Am 12. August 2015 wurde im Kantonsspital St. Gallen eine Rückenoperation durchgeführt. Im Bericht über die Hospitalisation vom 11. bis 20. August 2015 wurde an der bisherigen Diagnose – stärkstes radikuläres Reizsyndrom L5 und S1 rechts mit/bei lumbaler Diskushernie LWK4/5 mit deutlicher Kompression der L5-Nervenwurzel im Recessus lateralis rechts und keine motorischen Ausfälle – festgehalten und lediglich neu der Status nach Sakralblock am 22. Juli 2015 erwähnt. 44