F___, Facharzt FMH Allgemeine Innere Medizin, Herisau, vom 6. August 2015 erscheint das Datum 26. Mai 2015 zutreffend zu sein.36 Umstritten ist auch, ob der Beschwerdeführer bereits am 27. Mai 2015 oder am 29. Mai 2015 die Arbeit aussetzte. Sicherlich ist von einem Aussetzen der Arbeit ab dem 29. Mai 2015 auszugehen, ein früherer Zeitpunkt scheint aufgrund der Akten unsicher.37