Seite 7 Vorliegend ist der Ablauf der Ereignisse nicht widerspruchsfrei, insbesondere was den Treppensturz sowie das Aussetzen von der Arbeit betrifft. Als mögliche Daten des Treppensturzes werden der 26. Mai 2015 und der 27. April 2015 genannt. Gestützt auf die Schadenmeldung UVG des Arbeitgebers vom 8. Juni 2015 und das Arztzeugnis UVG von Dr. med. F___, Facharzt