Die Ausführungen in der von der SUVA eingereichten chirurgischen Beurteilung von Dr. med. E___, Fachärztin FMH für Chirurgie, Versicherungsmedizin SUVA Kompetenzzentrum, vom 16. März 2017 sind hingegen lediglich eine zusätzliche Einschätzung eines bereits bekannten Sachverhaltes und beruhen auf Akten, die bereits vor dem Einspracheentscheid ergingen.24 Daher kann darauf abgestellt werden.