B. Die SUVA übernahm mit Schreiben vom 17. Juli 2015 die Versicherungsleistungen für die Folgen des Berufsunfalls von A___.2 Am 12. August 2015 wurde A___ im Kantonsspital St. Gallen am Rücken operiert.3 Mit Verfügung vom 16. September 2015 teilte die SUVA A___ die Einstellung ihrer Versicherungsleistungen per 1. August 2015 mit.4 Dagegen liess A___ Einsprache erheben.5 Die SUVA hiess mit Schreiben vom 21. März 2016 die Einsprache gut und nahm ihre Verfügung zurück.6 Mit Verfügung vom 30. Mai 2016 teilte die SUVA 1 Act. 7.1 2 Act. 7.4 3 Act. 7.32-3/4 4 Act. 7.31 5 Act. 7.33 und act. 7.36 6 Act. 7.47