A. Der am XX.XX.1972 geborene A___ arbeitete seit dem 9. April 2015 als Bauarbeiter bei C___ und war dadurch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Gemäss der Schadenmeldung UVG des Arbeitgebers vom 8. Juni 2015 fiel A___ am 26. Mai 2015 auf einer Baustelle die Treppe herunter und schlug sich den Ellbogen an. Am 29. Mai 2015 verstauchte er sich noch den rechten Mittelfinger.1