Im Vergleich dazu ergeben sich aus dem von Kardiologe Dr. J___ im Rahmen des vorliegenden zweiten Berentungsverfahrens am 14. Juli 2016 erstatteten Bericht keinerlei invalidenversicherungsrechtlich relevante Änderungen, meinte doch auch dieser, dass die Un- Seite 11 tersuchung des Versicherten vom 12. Juli 2016 klinisch unauffällig und ohne Anzeichen für eine hypertensive Herzkrankheit verlaufen sei.