Seite 12 Urteil des Bundesgerichts 8C_759/2016 vom 29. Dezember 2016 Erw. 4.1). Falls es ferner, wie vorliegend, ausschliesslich um einen allfälligen Rentenanspruch und nicht (mehr) um den Anspruch auf berufliche Massnahmen - diese wurden bereits am 10. Februar 2015 abgeschlossen - geht, besteht auch insofern kein rechtlich geschütztes Interesse der Beschwerdeführerin an der genauen Ermittlung des in jedem Fall weniger als 40 % betragenden IV-Grades (Urteil des Bundesgerichts 8C_438/2011 vom 31. Juli 2012 Erw. 3.1).