5.2 Gemäss Bericht der Berufsberatung der IV-Stelle vom 21. Februar 2014 wäre es der Wunsch der Beschwerdeführerin, im Gesundheitsfall - wie schon seit der Geburt der Zwillinge im Jahr 2010 -, (weiterhin) zu je 50% in Erwerb und Haushalt tätig zu sein. Auch im Gutachten G___ vom 10. Mai 2014 wird erwähnt, dass die Versicherte vor vielen Jahren, als die älteren Kinder noch klein gewesen seien, in einem Teilpensum erwerbstätig gewesen sei (S. 8) und nach der Geburt der Zwillinge Mitte Juli 2010 sechs Monate lang nicht gearbeitet habe und die Erwerbstätigkeit im Januar 2011 nur zu 50% und in der Nacht-wache wiederaufgenommen habe (S. 5).