Nach dem Urteil des Bundesgerichts 9C_399/2016 vom 18. Januar 2017 Erw. 4.1.1 betrifft die Konstellation im Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen Di Trizio nur Fälle, "in denen eine versicherte Person, welche unter dem Status einer Vollerwerbstätigen eine Invalidenrente beanspruchen konnte und diesen Anspruch zu einem späteren Zeitpunkt allein aufgrund des Umstandes verlöre, dass sie wegen der Geburt ihrer Kinder und der damit einhergehenden Reduktion des Erwerbspensums für die Invaliditätsbemessung neu als Teilerwerbstätige mit einem Aufgabenbereich qualifiziert