Ausserdem wirken beide Berichte mit einer attestierten Arbeitsunfähigkeit von 70% - bei diesem Invaliditätsgrad bestünde Anspruch auf eine ganze Rente der Invalidenversicherung - etwas ergebnisorientiert und zu sehr auf den Rentenwunsch der Beschwerdeführerin bezogen. Nur am Rande sei in diesem Zusammenhang noch erwähnt, dass die Beschwerdeführerin in der Anmeldung bei der Invalidenversicherung zwar auch somatische Beschwerden wie Bluthochdruck und Herzbeschwerden angegeben hat, Kardiologe Dr. D___ mit Bericht vom 5. Juni 2013 sie jedoch als grundsätzlich herzgesund bezeichnet hat.