3.2 Was demgegenüber die aktuellsten Berichte der beiden behandelnden Ärzte anbelangt, so muten diese insofern etwas seltsam an, als Psychiater E___ am 9. April 2015 betreffend Arbeitsfähigkeit (auch) auf den Internisten Dr. F___ verweist, der seinerseits am 18. Februar 2015 eine ausschliesslich psychiatrische Diagnose gestellt und die Weiterführung der entsprechenden Therapie angeraten hatte. Ausserdem wirken beide Berichte mit einer attestierten Arbeitsunfähigkeit von 70% - bei diesem Invaliditätsgrad bestünde Anspruch auf eine ganze Rente der Invalidenversicherung - etwas ergebnisorientiert und zu sehr auf den Rentenwunsch der Beschwerdeführerin bezogen.