Das berufliche Pensum werde durch die Belastung durch Haushalt und Kinder und nicht gesundheitlich begrenzt. Für einen Status Erwerb und Haushalt von 80:20 fehle ein aktenmässiger Beleg, und selbst eine gesunde Person müsste sich mit einem Haushalt und vier Kindern neben der Erwerbstätigkeit von 50% noch eine Entlastung organisieren. B.6 Mit Replik vom 19. April 2016 meinte die Beschwerdeführerin, dass sie erst sieben Monate nach der komplikationsreichen Geburt wieder ein Pensum von 50% als Nachtwache aufgenommen habe. Die Kündigung habe die Symptome lediglich verschärft. Zu beachten sei, dass die gemischte Methode die Menschenrechtskonvention verletze.