B4 Gegen diese Verfügung liess die Versicherte mit Schreiben vom 15. Januar 2016 Beschwerde erheben. Die IV-Stelle stütze sich vor allem auf das Gutachten von Psychiater Dr. G___, obwohl auch Herzbeschwerden, Bluthochdruck sowie Rücken- und Kopfschmerzen vorlägen. Ausserdem sei dieses Gutachten veraltet, zumal von anderer Stelle aktuellere und anders lautende Einschätzungen vorlägen. Nach der Geburt der Zwillinge habe sie das Pensum aus gesundheitlichen Gründen von 100% auf 50% reduziert, ansonsten dies höchstens im Ausmass von 20% geschehen wäre, sodass von einem Status von 80% im Erwerb und 20% im Haushalt auszugehen sei.