Seite 3 gewesen, da die Kinderbetreuung tagsüber nicht gewährleistet gewesen sei. Dies sei aber auch das Wunschpensum ohne Behinderung. A.9 Mit Bericht vom 20. März 2014 (IV-act. 19) attestierte Psychiater E___ aufgrund einer seit 7. Juni 2013 bestehenden Anpassungsstörung mit Angst und depressiver Reaktion gemischt eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit, während die Arbeitsfähigkeit adaptiert vorerst bei 50% des vorherigen Pensums liege.