Der von Versicherungsmediziner Dr. D___ am 7. Oktober 2015 und in der Folge von der Unfallversicherung in Verfügung und Einspracheentscheid vertretenen Auffassung, weitere Therapien könnten keine bedeutenden Verbesserungen mehr bringen, kann deshalb nicht gefolgt werden. Dies insbesondere auch nicht mit Blick auf die Schreiben des behandelnden Arztes Dr. J___ vom 23. November 2015 und vom 26. Oktober 2016, wonach durch seine Manualtherapie und myofasziale Behandlung eine schnelle Besserung der Beschwerden eingetreten sei, die wiederum die Wirksamkeit der Physio- und wohl auch anderer Therapien erhöhe.