8.3 Als Reaktion auf dieses Ansinnen meinte denn auch das Spital Bülach, wo die Versicherte am 3. und am 25. Juli 2013 sowie am 19. Juni 2014 operiert worden war, am 2. September 2015, eine Weiterführung der Physiotherapie zum Kraftaufbau wäre sinnvoll und ein anhaltender Nutzen erkennbar; diese Empfehlung wird dadurch untermauert, dass das Spital die Arbeitsunfähigkeit (in jeglicher Tätigkeit) auf 100% bezifferte, da eine sitzende Tätigkeit noch nicht während längerer Zeit möglich sei und immer wieder ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen bzw. Gehen nötig sei.