_ eine deutliche Verbesserung mittels Therapie noch für möglich gehalten, am 7. Oktober 2015 in Anbetracht einer rein unfallbezogenen vollen Arbeitsfähigkeit in einer sitzenden Tätigkeit jedoch nicht mehr. Die Dres. L___, D___ und G___ teilten die Auffassung der Unfallversicherung, dass Ende Oktober 2015 der Endzustand erreicht worden sei, zumal damals adaptiert eine volle Arbeitsfähigkeit vorgelegen habe und die behandelnden Ärzte nur über geringfügige Verbesserungen berichtet hätten, wobei sie nicht zwischen unfallbedingten und unfallfremden Faktoren unterschieden hätten.