7. 7.1 An dieser Stelle ist nunmehr auf den Vorwurf der Beschwerdeführerin eines verfrühten Fallabschlusses einzugehen. Diesbezüglich ist im Einspracheentscheid nachzulesen, nach Angaben des Spitals Bülach vom 13. Dezember 2013 (BB-act. M19) sei die Behandlung bis auf die Jahreskontrolle im Juli 2014 abgeschlossen. Gemäss Dr. C___ befinde sich die Versicherte zwar noch in der Rehabilitationsphase, doch stünden derzeit starke Beschwerden zufolge einer Cox-arthrose links im Vordergrund. Ein gemäss Szintigraphie bestehender Verdacht auf eine Lockerung der femoralen Komponente im Hüftschaft rechts finde klinisch kein Korrelat.