Dr. E___ hatte die linksseitigen Hüftbeschwerden mit Bericht vom 9. Juli 2014 noch als krankheitsbedingt erachtet, um aber - entgegen der Darstellung der Beschwerdegegnerin - bereits am 7. Oktober 2014 und nicht erst am 30. November 2015 darauf zurückzukommen und die Mehrbelastung des unfallgeschädigten rechten Beines als Mitursache für die linksseitigen Hüftbeschwerden zu bezeichnen, woran sie auch am 3. Juni 2015 und insbesondere am 23. September 2015 sowie am 30. November 2015 festhielt. Auch der behandelnde Arzt Dr. J___, zu dem die Versicherte von Dr. E__