Seite 11 gen Beschwerden gemäss Stellungnahme vom 26. Oktober 2016 nicht auf den Unfall und die TEP rechts zurückgeführt, sondern vielmehr festgehalten, dass die TEP links mit den Problemen an der rechten Hüfte nichts zu tun habe, sondern wegen der Coxarthrose links erfolgt sei, weshalb sich unfallbedingte Beschwerden rechts höchstens insofern auf die linke Hüfte auswirkten, als durch das Hinken rechts die linke Seite massiv überbelastet worden sei. Coxarthrosen seien jedoch stellungs- oder oft auch erblich bedingt.