C.7 Nach der Zustellung des Urteilsdispositivs vom 29. August 2017 beantragten die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 4. September 2017 und die B___ AG mit Schreiben vom 19. September 2017 dessen Begründung. Erwägungen 1. Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der Prozessvoraussetzungen ergibt, dass diese sowohl hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung als auch hinsichtlich der Form- und Fristerfordernisse erfüllt sind. Auf die Beschwerde ist deshalb einzutreten.