Seite 6 Mit Beschwerdeantwort vom 16. Februar 2017 beantragte die Unfallversicherung die Abweisung der Beschwerde. C.4 Der Obergerichtspräsident gewährte der Beschwerdeführerin für das vorliegende Verfahren am 7. März 2017 die unentgeltliche Rechtspflege bzw. -verbeiständung in der Person von RA AA___. C.5 Mit Replik vom 30. März 2017 beantragte der Beschwerdeführer diese Rechtswohltat auch für das Einspracheverfahren.