B.3 Nach einer Stellungnahme des die B___ AG beratenden Chirurgen FMH Dr. K___ vom 4. Oktober 2016 (BB-act. M43), wonach bereits zum Unfallzeitpunkt eine beginnende Coxarthrose links bestanden habe und mangels häufigerer Coxarthrosen auf der anderen Seite selbst bei einseitig amputierten Patienten eine Unfallkausalität mit praktischer Sicherheit Seite 5 auszuschliessen sei, wies die B___ AG die Einsprache mit Entscheid vom 7. Oktober 2016 (BB-act. A111) ab, wobei auf die Begründung in den Erwägungen eingegangen wird.