B. B.1 Mit Verfügung vom 19. Oktober 2015 (BB-act. A96) stellte die B___ AG die Leistungen auf Ende Oktober 2015 ein, da weitere Therapien, auch ein an sich empfehlenswertes Heimprogramm, keine wesentliche Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit mehr hätten. Für den sinnvollen Schmerzmittel-Entzug, mit dem die Versicherte allerdings einverstanden sein müsse, würde man hingegen Kostengutsprache leisten.