A.9 In einer weiteren Stellungahme vom 7. Oktober 2015 (BB-act. M41) wiederholte Dr. D___ seine Auffassung einer vollständigen Arbeitsfähigkeit in einer sitzenden Tätigkeit, ansonsten unfallfremde Faktoren verantwortlich wären. Weil aus dem Bericht F___ eine gewisse Resignation hervorgehe und gemäss Dr. G___ kein gezieltes Heimprogramm betrieben werde, erscheine die Weiterführung der Therapie als nicht sinnvoll. Dass die Schmerzen nach Angaben der Versicherten anscheinend nicht therapierbar seien, deute auf eine allenfalls stationär anzugehende Schmerzmittel-Abhängigkeit hin.