A.4 Gemäss Bericht des Spitals Bülach vom 19. Juni 2014 (BB-act. M26/1) wurde eine TEP an der linken Hüfte eingesetzt. Mit Verlaufsbericht vom 9. Juli 2014 (BB-act. M27) meinte Allgemeinmedizinerin FMH Dr. E___, Oberweningen, unfallbedingt betrage die Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit bis Ende Juni 100% und danach nur noch 50%. Nach der Implantation einer TEP an der linken Hüfte bestehe derzeit aber krankheitsbedingt eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Mit Verlaufsbericht vom 30. Juli 2014 (BB-act. M28) bezeichnete Physiotherapeut F___, Dielsdorf, den Schmerzverlauf in der rechten Leiste ohne erklärbare Ursache als schwankend.