mit Relevanz für die Arbeitsfähigkeit. Ohne Relevanz für die Arbeitsfähigkeit stellte der Gutachter ein chronisches lumbovertebrales Schmerzsyndrom bei thorakolumbaler Skoliose ohne Zeichen einer radiculären Defizitsymptomatik fest. Weiter führte er aus, dass sich orthopädisch keine Gründe für eine quantitative Leistungseinschränkung ableiten liessen. Die Beschwerdeführerin sei in der Lage, körperlich leichte Tätigkeit mit Heben und Tragen von Lasten bis zu 10kg durchzuführen, wobei Tätigkeiten in ständiger 32 IV-act. 67 33 IV-act. 69 34 IV-act. 82-24f/40 35 IV-act. 82-26/40